Wir benötigen eine Vollmacht, eine Kopie Ihres Ausweises und eine Kopie Ihrer Fahrzeugpapiere um ein Kurzzeitkennzeichen für Sie zu beantragen.
Sie müssen im jeweiligen Landkreis gemeldet sein oder eine Bescheinigung vom Verkäufer vorlegen, dass sich das Fahrzeug im Landkreis befindet, in dem das Kurzzeitkennzeichen beantragt werden soll.
Des weiteren muss das Fahrzeug noch gültigen TÜV besitzen.
Unter folgenden Rufnummern: +49 7631 7056403 oder+49 151 22998643 sind wir für Sie erreichbar.