Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie keine Fahrzeugpapiere. In der Regel genügt Ihre Ausweiskopie sowie die EVB Nummer zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichen. In vielen Regionen müssen Sie aber in dem Kreis gemeldet sein, in dem das Kurzzeitkennzeichen beantragt werden soll.